Horgen braucht eigene Asyl- und Notwohnungen

Die SP Horgen sagt einstimmig Ja zu den drei Neubauten für 144 Menschen

Die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Horgen haben sich anlässlich ihrer Mai-Versammlung aus erster Hand über die drei Vorlagen für den Neubau von Asyl- und Notwohnungen informieren lassen, welche der Gemeindeversammlung vom 11. Juni zum Entscheid vorgelegt werden. Die zuständige SP-Gemeinderätin Moira Tröndle-Stärk und der für die Unterbringung der rund 370 Flüchtlinge verantwortliche Alex Primoceri gaben bereitwillig Auskunft über das komplexe Dossier.

 

Gestützt auf aktuelle Daten wurde aufgezeigt, dass die Beschaffung von gemeindeeigenem Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich zweckmässig und wirtschaftlich ist. Diese sind schon heute, teilweise seit Jahren, in Horgen wohnhaft und uns durch Begegnungen im Alltag und in der Schule persönlich bekannt. Dank der flexiblen Holzelement-Bauweise können die drei Bauten auch zur Unterbringung von anderen sozial benachteiligten Zielgruppen sowie als Notunterkünfte genutzt werden. Notunterkünfte gewährleisten das verfassungsmässige Recht auf Hilfe in Notlagen für Hilfebedürftige ohne Obdach mit soziaIhiIferechtIichem Wohnsitz in Horgen. Angesichts der amtlich bestätigten Wohnungsnot ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Not- und Sozialwohnungen in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.

 

Die Gemeinderätin und der Immobilienverantwortliche informierten über den erheblichen Aufwand für die Evaluation und über die Bewertungskriterien für die Auswahl der drei Standorte. Aus Sicht der SP Horgen sind diese ohne ersichtliche Alternative. Wer sich dagegen zur Wehr setzt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die lokale Bevölkerung aus dem Wohnungsmarkt verdrängt wird und für die Gemeinde höhere Kosten in Millionenhöhe verbleiben. Zudem erwartet die SP Horgen, dass die Kritik an der Klima- und Energiestrategie kein Argument gegen die drei Vorhaben liefert und der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 12.9.2024 über die Minergie-Bauweise von Neubauten der Gemeinde wie geplant eingehalten wird.

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